29.03.2017

Anhörung zur Berufszulassungsregelung für Makler und Hausverwalter

Heute fand im Bundestag die öffentliche Ausschusssitzung mit Anhörung von Sachverständigen zum Thema Änderung der Berufszulassung für Immobilienverwalter und Immobilienmakler des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Leitung des Vorsitzenden Peter Ramsauer (CSU) statt und ein Vertreter unserer Akadmie war als Gast vom Bundestag hierzu akrreditiert.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Immobilienverwalter (WEG-Verwalter) von Wohnungseigentum.

Mona Moraht vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK) erklärte: „Die Wirtschaft sieht die Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler äußerst kritisch. Es sei eigentlich kein ausreichender Grund erkennbar, warum der Nachweis einer Sachkundeprüfung durch die IHKs verpflichtend eingeführt werden sollte. Das Nichtvorliegen empirisch belegter Missstände macht deutlich, dass der Markt scheinbar gut funktioniert und die Immobilienmakler ihre Kunden offenbar gut beraten", argumentierte die Vertreterin des DIHK weiter. Angesichts der Konkurrenz auch durch das Internet müssten sich die Makler "schon aus Eigeninteresse" durch hohe Qualität und besondere Zuverlässigkeit hervorheben. Und allein die Möglichkeit einer Schädigung reiche nicht aus, um den Eingriff in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen.

Es ging in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Danach soll die Bundesregierung ein Wohnungseigentumsgesetz vorlegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt, die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung stärkt und Qualifizierungsnachweise für Immobilienmakler und Verwalter vorschreibt.
Mehrere der anwesenden Sachverständige begrüßten den Entwurf einer neuen Berufszulassungsregelung für Makler und Verwalter.
Gabriele Heinrich (Wohnen im Eigentum) lobte das Regierungsvorhaben, eine Berufszulassungsregelung für Verwalter einzuführen. Die Verwalter würden enorme Immobilienwerte und hohe Hausgeldbeträge verwalten. Unqualifizierte Verwalter könnten hohe Schäden anrichten.
Martin Kaßler (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) wies darauf hin, allein für den Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften ergebe sich ein fremdverwaltetes Immobilienvermögen von rund 640 Milliarden Euro. Fremdverwaltete Mietwohnungen und Miethäuser würden mit einem Wert von über 250 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Den Wert der verwalteten Instandhaltungsrücklagen bezifferte er auf 610 Milliarden Euro. Hinzu kämen noch Kautionen und Hausgelder. Vor diesem Hintergrund begrüßte Kaßler den Gesetzentwurf und die damit verbundene Einführung von Zulassungsvoraussetzungen insbesondere für Verwalter von Wohnungseigentum.
Die Erfordernis eines Sachkundenachweises sollte auch auf die Mietverwaltung ausgedehnt werden, forderte Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund. Verbraucherschutz werde hier auf den Schutz des Wohneigentümers reduziert, kritisierte Siebenkotten und sprach von einem drohenden "Zweiklassensystem in der Immobilienverwaltung". Auch die Bestandsschutzregelung (Alte-Hasen-Regelung) für Makler und Verwalter sollten gestrichen werden. Der Gesetzesentwurf sieht ja vor, dass Makler und Verwalter keinen Sachkundenachweis haben müssen, wenn sie mindestens sechs Jahre ununterbrochen selbstständig tätig waren. In diese Richtung argumentierte auch Sun Jensch vom Immobilienverband Deutschland, die einen generellen Erlaubnisvorbehalt für die gewerbliche Immobilienverwaltung forderte. Nicht nur Verwalter auch Makler sollten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Jensch berichtete Streitigkeiten mit Immobilienmaklern und Immobilienverwaltern seien tägliche gerichtliche Praxis.
Professor Winfried Kluth (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) äußerte in seiner Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, "als es sich um die Einführung einer subjektiven Berufszulassungsregelung durch das Erfordernis einer Sachkundeprüfung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter geht. Es fehlt in beiden Fällen an einem gewichtigen Schutzgut sowie dem empirischen Nachweis einer entsprechenden Gefährdungsgrundlage." Auch Johannes Ludewig vom Nationalen Normenkontrollrat kritisierte den Entwurf: "Die Darstellung des Regelungszwecks und der Erforderlichkeit im Gesetzentwurf ist immer noch nicht nachvollziehbar." Eine Regelungsalternative könnte eine Selbstregulierung der Branche durch die Möglichkeit freiwilliger Zertifizierungen sein. Es gebe keinen empirischen Beleg, dass durch die Nicht-Regulierung Schäden entstanden seien und man deshalb regulieren müsse. Ludewig empfahl dem Bundeswirtschaftsministerium, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Der Ausschuss wird in einer weiteren Sitzung im April und im Mai weiter an der Gesetzesvorlage arbeiten. Um das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verschieden, müsste es bis Ende Juni im Bundestag verabschiedet werden.
Es entscheidet sich also innerhalb der nächsten drei Monate, ob die neue Berufszulassungsregelung für Makler und Hausverwalter noch in diesem Jahr verabschiedet wird oder ggf. erst nach der Bundestagswahl und somit auf keinem Fall vor 2018, mit dann frühester Implementierung in 2019.

 

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